Immobilienbörse
Sie möchten mitten im Dorf leben und suchen ein freies Baugrundstück oder eine attraktive Immobile mitten im Dorfkern? Wir empfehlen Ihnen für den ersten Schritt einen Blick auf die Immobilienbörsen im Landkreis Schweinfurt und Landkreis Bad Kissingen zu werfen.
Die Gebäude- und Immobilienbörse ist ein wichtiges Instrument für Eigentümer und Kaufinteressierte von Grundstücken und Gebäuden im Bestand und umfasst neben der Bestandserfassung von Baulücken, Leerständen, restgenutzten oder mit Leerstandsrisiko behafteten Höfen und Wohnhäusern auch jede Menge Informationen, Hilfestellungen, Angebote und weiterführende Links zu Fördermöglichkeiten, Baustoffen und Entsorgung sowie Behörden und Ansprechpartnern.
Dort finden Sie gebündelte Information zu den Leerständen und Baulücken im Landkreis. Die Börse sowie das Portal werden stetig erweitert. Außerdem bietet das Portal Infos zu Fördermöglichkeiten, gute Beispiele von Sanierungen im Landkreis sowie Veranstaltungshinweise.
Fördermöglichkeiten
Gemeinsames Förderprogramm für Investitionen zur Innenentwicklung
Die Mitgliedsgemeinden der Interkommunalen Allianz Schweinfurter OberLand haben sich die gemeinsame Siedlungs- und im Besonderen die Innenentwicklung zur Kernaufgabe der Zusammenarbeit gemacht.
Förderung von Investitionen zur:
- Erhaltung vorhandener Bausubstanz
- Schaffung neuer Wohn- und Gewerbeflächen
mit den Zielen:
- Revitalisierung leerstehender Gebäude
- Schließung vorhandener Baulücken
- Wachstumskontrolle der öffentlichen Infrastruktur bei schrumpfender Bevölkerung
- Wirtschaftliche Siedlungsentwicklung
Vorteile für Ihre Investition:
- Förderung von 10 % der nachgewiesenen Investitionen mit Maximalförderbetrag je Anwesen
- Erhöhung des Förderbetrages je Kind
Bitte unbedingt beachten zur Gewährleistung des Zuschusses: Erst Antrag – dann Baubeginn
Kommunale Förderprogramme
Kommunales Förderprogramm Maßbach
Bauförderung über den Landkreis Schweinfurt
Über den Landkreis Schweinfurt besteht die Möglichkeit für die Gemeinden Üchtelhausen, Schonungen und Stadtlauringen eine Förderung für Erstbauberatung für den Altort zu erhalten.
Wie kommen Sie an eine Bauförderung?
- Stellen Sie den Antrag für die Erstbauberatung bei Ihrer Kommune
- Anschließend wird überprüft, ob gemäß den Förderrichtlinien eine Förderfähigkeit besteht.
- Wir Ihrem Antrag auf Erstbauberatung zugestimmt, erhalten Sie von der Kommune eine Liste mit Architekten.
- Wählen Sie aus der Liste aus und vereinbaren Sie mit einem Beratungsarchitekten einen Termin
- Sie erhalten durch das Regionalmanagement Schweinfurter Land einen Beratungsgutschein.
- Danach erfolgt Ihr Beratungsgespräch!
Gegenstand der Bauberatungen können sein:
- Gebäudesanierungen
- Baulücken und Nachverdichtungen (Anbau oder Neubau auf einem Grundstück)
- Abriss, Um- oder Neubau oder Freiflächengestaltung
NICHT Gegenstand der Bauberatungen sind:
- Kleinbaumaßnahmen (wie zum Beispiel der Ausbau einer Dachgaube, der Anbau eines Wintergartens)
- Übliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Wenn Sie über den Landkreis eine Erstbauberatung erhalten haben und im Anschluss Abrissmaßnahmen mit der Baumaßnahme verbunden sind, besteht die Möglichkeit eine Förderung der Abriss- und Entsorgungskosten zu erhalten.
Hier geht’s zum Baukulturhandbuch Landkreis Schweinfurt des Landkreises Schweinfurt